1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen der andup social media
GmbH, Bischofstraße 5, 4020 Linz (andup), gegenüber Unternehmen (Kunde bzw Kunden) in der geltenden Fassung. Maßgeblich ist jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Die andup schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden AGB ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsver-
bindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen
wird.
1.4. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und

schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht die andup ausdrücklich. Eines weiteren Wider-
spruchs gegen AGB des Kunden durch die andup bedarf es nicht.

1.5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich
binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.6. Die AGB können jederzeit auf der Website der andup unter ### elektronisch abgerufen, ausgedruckt, heruntergeladen und auf einem dauerhaf-
ten Speichermedium gespeichert werden.

2. Leistungsumfang

2.1. Die andup bietet ihren Kunden primär eine Social Media Betreuung an, wobei ein Teil dieser Leistungen unter anderem Video- und Filmproduk-
tionen zu Werbezwecken auf Social-Media-Kanälen sowie Fotografien zu Werbezwecken (nachstehend auch „Werk“ und/oder „Werke“ genannt)

beinhalten. Die Videoproduktionen der andup erfolgen sohin ausschließlich für Werbezwecke im Bereich der sozialen Medien. Eine Erstellung von
Werbevideos für den Fernseheinsatz ist nicht Bestandteil des Leistungsangebots.
2.2. Im Falle eines Vertragsverhältnisses zwischen der andup und dem Kunden schuldet die andup dem Kunden ausschließlich das zwischen den
Parteien vertraglich vereinbarte Werk.
3. Zustandekommen eines Auftrags
3.1. Die Angebote von der andup sind freibleibend und bleiben, sofern zwischen der andup und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, längstens vierzehn Tage ab Angebotsdatum verbindlich.
3.2. Mit Unterfertigung des Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der andup ab. Die andup ist nicht
verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch die andup kommt der Vertragsabschluss
zwischen dem Kunden und der andup rechtsgültig zustande.
3.3. Die andup ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu
lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die andup selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis
zwischen dem Dritten und dem Kunden.
4. Vertragslaufzeit
4.1. Ist Vertragsgegenstand zwischen dem Kunden und der andup nur eine einmalige Dienstleistungserbringung, so endet das Vertragsverhältnis
grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Leistung durch die andup.
4.2. Wurde zwischen dem Kunden und der andup eine regelmäßige und über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Dienstleistungserbringung

durch die andup vereinbart, so wird zwischen dem Kunden und der andup ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit zwischen sechs und zwölf Mo-
naten abgeschlossen. Die Dauer der Mindestlaufzeit wird zwischen den Vertragsparteien im Einvernehmen vor Vertragsunterfertigung vereinbart.

Eine kürzere Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Ende eines
Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei auch eine Kündigung per E-Mail als schriftlich gilt,
sofern die Identität des Absenders/des Vertragspartners eindeutig nachgewiesen werden kann. Wird der Vertrag seitens einer der Vertragsparteien
nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die abgeschlossene Mindestvertragsdauer.

4.3. Nach Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Mindestvertragslaufzeit behält sich die andup das Recht vor, die vereinbarten Preise anzu-
passen. Eine Preisanpassung kann insbesondere aufgrund von Inflation, gestiegene Kosten oder anderen wirtschaftlichen Faktoren seitens der an-
andup social media GmbH

Bischofstraße 5
A-4020 Linz

+43 660 4712650
office@and-up.at
and-up.at

dup erfolgen. Die andup wird den Kunden jedoch vor Inkrafttreten der Preisänderungen schriftlich informieren und darüber rechtzeitig in Kenntnis
setzen, sodass es dem Kunden freisteht, den Vertrag sodann ordentlich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu kündigen oder fortzusetzen.

4.4. Kommt es während eines bestehenden Vertragsverhältnisses zu einem Wechsel und/oder einer Veränderung in der Person des Kunden (Ände-
rung der Vertragspartei), so berührt dieser Umstand das bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der andup nicht. Der neue

Vertragspartner tritt anstelle des bisherigen in das aufrechte Vertragsverhältnis zur Gänze ein, es sei denn, zwischen dem Kunden und der andup
wurde schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart.
5. Allgemeine Bestimmungen zur Leistungserbringung
5.1. Zur Ausführung der Leistung ist die andup erst nach Schaffung aller zur Leistungsausführung notwendigen Voraussetzungen durch den Kunden
sowie nach Klärung aller zur Leistungserbringung notwendigen Einzelheiten verpflichtet.
5.2. Die zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen (bspw. Werbeobjekte, Zurverfügungstellung von Requisiten, etc.) sind vom Kunden
kostenlos bereitzustellen. Der Kunde hat zudem allfällige erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen selbst und auf
eigene Kosten zu veranlassen.
5.3. Der Kunde hat die andup vor Beginn der Leistungserbringung durch die andup unaufgefordert über mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen,
zu informieren. Sofern der Kunde dies unterlässt, haftet er für die dadurch entstandenen Schäden.
5.4. Vereinbarte Drehtermine gelten als Richtwerte. Bei Dreharbeiten/ Produktionsarbeiten, die von Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken
sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Dreharbeiten/Produktionsarbeiten verzögern

bzw unmöglich machen. Dies gilt auch bei vorgelagerten Aufträgen zwischen der andup und dem Kunden, bei denen es aufgrund der Abhängig-
keit von den Witterungsverhältnissen des nachgelagerten Auftrages zu Verschiebungen kommt.

5.5. Unvorhergesehene und von der andup unverschuldete Hindernisse, sowie außerhalb des Einflusses von der andup gelegene Umstände, die eine
Leistungserbringung erschweren, ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen die andup, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem
Kunden daraus Ansprüche auf Ersatzansprüche (bspw. Schadenersatz etc.) erwachsen.

5.6. Unvorhergesehene und von der andup unverschuldete Hindernisse und/oder Verzögerungen, sowie außerhalb des Einflusses von der andup ge-
legene Umstände, woraus sich eine Verzögerung der vereinbarten Leistungserbringung ergibt, berechtigen den Kunden nicht, Ansprüche jeglicher

Art (bspw. Schadenersatz, etc.) gegenüber der andup geltend zu machen. Die andup verpflichtet sich, die Leistung nach Wegfall des unvorherge-
sehenen und von der andup unverschuldeten Hindernisses ehestmöglich zu erbringen.

6. Änderung, Abnahme des Werkes
6.1. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt der andup, sofern zwischen dem Kunden und der andup keine anderslautende
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6.2. Der andup obliegt ebenfalls die Auswahl des Drehortes sowie der zeitliche Ablauf (Drehzeiten), sofern zwischen dem Kunden und der andup keine
anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6.3. Die Abnahme des Werkes durch den Kunden bzw durch einen vom Kunden bevollmächtigten Dritten bedeutet die Billigung der künstlerischen
und technischen Qualität.
6.4. Sofern der Kunde vor der Abnahme des Werkes Änderungen des Manuskripts, des Video- und Filmkonzeptes oder der bereits durch die andup
hergestellten Filmteile verlangt, so gehen diese Änderungen zu Lasten des Kunden und hält der Kunde die andup diesbezüglich schad- und
klaglos. Die andup gibt nach Bekanntwerden der Änderungen durch den Kunden die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen dem Kunden
ehestmöglich bekannt.

6.5. Gibt der Kunde der andup nach Abnahme des Werkes Änderungswünsche bekannt, so hat der Kunde diese Änderungswünsche der andup schrift-
lich mitzuteilen. Die durch diese Änderungen angefallenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und hält der Kunde die andup diesbezüglich

schad- und klaglos.

6.6. Sofern von der andup aus künstlerischen und/oder technischen Gründen gegenüber dem bereits vom Kunden genehmigten Video- und Film-
konzept Änderungsvorschläge eingebracht werden, die zu Mehrkosten seitens des Kunden führen, verpflichtet sich die andup, diese Mehrkosten

dem Kunden ehestmöglich schriftlich bekanntzugeben. Die durch den Kunden genehmigten Mehrkosten sind sodann vom Kunden zur Gänze zu
bezahlen.

6.7. Nach Abschluss der Produktion stellt die andup das fertige Werk dem Kunden zur Verfügung. Den Zugang zum Werk erhält der Kunde nach Zu-
standekommen des Vertrages zwischen der andup und dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das fertige Werk zu prüfen und entweder die

Freigabe zur Veröffentlichung zu erteilen oder Änderungswünsche innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens mitzuteilen.

andup social media GmbH
Bischofstraße 5
A-4020 Linz

+43 660 4712650
office@and-up.at
and-up.at

6.8. Die Veröffentlichung des fertigen Werks erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden. Verabsäumt der Kunde, die Freigabe inner-
halb eines angemessenen Zeitraums zu erteilen, wird die Veröffentlichung des fertigen Werks verzögert. Die andup übernimmt keine Haftung für

etwaige Folgen, die durch eine verspätete Freigabe entstehen, einschließlich der Nichterfüllung von vereinbarten Terminen oder Verzögerungen
in nachgelagerten Projekten.

6.9. Sollte die verspätete Freigabe des fertigen Werks durch den Kunden zu einer Verzögerung der Veröffentlichung oder zu Problemen in nachgela-
gerten Projekten (z.B. weiteren Kundenthemen oder Marketingaktionen) führen, übernimmt die andup keinerlei Haftung für entstandene Schäden,

finanzielle Verluste, entgangene Gewinne oder sonstige negative Folgen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Freigabe und die daraus resultie-
renden Auswirkungen liegt ausschließlich beim Kunden.

6.10. Sollte keine Freigabe des fertigen Werkes durch den Kunden, aus welchen Gründen auch immer, erfolgen, ist es der andup nicht möglich, das fer-
tige Werk zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des fertigen Werkes erfolgt ausschließlich erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.

In derartigen Fällen übernimmt die andup keinerlei Haftung für entstandene Schäden, finanzielle Verluste, entgangene Gewinne oder sonstige
negative Folgen.
7. Preise
7.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall zwischen dem Kunden und der andup vertraglich vereinbart.
7.2. Im zwischen dem Kunden und der andup vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, sowie die Rechteeinräumung am Werk gemäß
Punkt 11. der gegenständlichen AGB enthalten.
7.3. Alle von der andup angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, ohne
gesetzliche Mehrwertsteuer.

7.4. Entstehen im Zuge der Leistungserbringung aus wirtschaftlichen, logistischen oder technischen Gründen Mehrkosten, so werden diese dem Kun-
den von der andup vorab bekanntgegeben und nachträglich verrechnet.

7.5. Entstehen im Zuge der Leistungserbringung durch die andup zusätzliche Aufträge, zu denen die andup vom Kunden beauftragt wird, und ist diese
Leistungserbringung aus wirtschaftlichen, logistischen oder technischen Gründen umgehend umzusetzen, so werden diese Leistungen zwischen
der andup und dem Kunden unmittelbar im Zuge der Leistungserbringung schriftlich und verbindlich vereinbart und sind nach Erledigung der
Leistungserbringung und Rechnungslegung durch die andup vom Kunden zu bezahlen.

7.6. Die andup hat für ihre Tätigkeiten auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sofern der Kunde den Abschluss einer bestimm-
ten Versicherung verlangt, hat der Kunde diesen Umstand der andup umgehend, spätestens vor Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten

hierfür zu tragen.
8. Haftung/Schadenersatz
8.1. Die andup verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Werk herzustellen.
8.2. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet die andup für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden),
die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem Kunden verursacht werden nur für den Fall, dass die Verursachung dieser
Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen
Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Die andup haftet jedoch nicht für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die
im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem Kunden verursacht werden für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden
fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
8.3. Die andup übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden entstanden sind.

8.4. Die andup haftet nicht für das Fehlen der technischen Voraussetzungen seitens des Kunden zum Abspielen des Werkes. Der Kunde hat eigenver-
antwortlich dafür Sorge zu tragen, dass er das von der andup gelieferte Werk einwandfrei verwenden kann.

8.5. Die andup bietet ausschließlich Videoproduktionen für Werbezwecke im Bereich der sozialen Medien an. Eine Erstellung von Werbevideos für den
Fernseheinsatz, insbesondere für den Einsatz auf Medien, die über die Größe eines Desktops und über die Größe eines Mobilgerätes hinausgehen,
ist nicht Bestandteil des Leistungsangebots. Die andup übernimmt sohin keine Haftung für das Vorhandensein einer Videoqualität für den Einsatz
im Kino und/oder den Einsatz im Fernsehen.
8.6. Aufgrund von technischen Gegebenheiten kann die andup keine Garantie für die Freiheit von Schadsoftware und/oder Hackerangriffen des dem
Kunden zur Verfügung gestellten Links, über welchen das von der andup geschuldete Werk abrufbar ist, übernehmen, wobei die andup sich stets
um einen bestmöglichen Sicherheitsstandard der eigenen Software bemüht. Der Kunde hat daher zum eigenen Schutz sowie zur Verhinderung

andup social media GmbH
Bischofstraße 5
A-4020 Linz

+43 660 4712650
office@and-up.at
and-up.at

einer Einschleusung von Schadsoftware und/oder Hackerangriffen auf dessen verwendeter Soft- und Hardware durch den Kunden für angemes-
sene Sicherheitsvorkehrungen und den Einsatz adäquater Sicherheitsvorkehrungen (ausgehend von den Möglichkeiten des jeweils verwendeten

Betriebssystems) zur Erkennung und Beseitigung von Schadsoftware, sowie zum Schutz von möglichen Hackerangriffen, auf der eigenen verwen-
deten Hardware zu sorgen.

8.7. Die andup übernimmt keine Haftung für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Requisiten, Werbematerialien, etc. Der Kunde hält die andup
diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
9. Haftungsausschluss für vom Kunden bereitgestellte Inhalte

9.1. Der Kunde ist für alle Inhalte, die er der andup zur Verfügung stellt, allein verantwortlich. Die andup übernimmt keinerlei Haftung für die Recht-
mäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden übermittelten Inhalte. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass die übermittelten

Inhalte keine Rechte Dritter, wie etwa Urheberrechte, Markenrechte oder Geschäftsgeheimnisse verletzen.

9.2. Sollten die vom Kunden übermittelten Inhalte vertraulich sein oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere im Hin-
blick auf Geschäftsgeheimnisse, so trägt der Kunde allein die Verantwortung und haftet für alle daraus resultierenden Ansprüche, Kosten, Schäden

und Aufwendungen. Der Kunde stellt die andup in diesem Fall schad- und klaglos und hält die andup von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die
aufgrund der übermittelten Inhalte geltend gemacht werden.
10. Haftungsausschluss bei Sicherheitsvorschriften
10.1. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher relevanten Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen während der Erbringung der Dienstleistungen
durch die andup verantwortlich. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung und Verwendung von Schutzkleidung
und -ausrüstung, die Sicherstellung der allgemeinen Sicherheit am Drehort sowie die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben
10.2. Sollte während der Erbringung der Dienstleistungen durch die andup eine behördliche Kontrolle (z.B. durch einen Arbeitsinspektor) stattfinden
und es aufgrund von Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften zu Strafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen kommen, stellt der Kunde die
andup von sämtlichen Haftungsansprüchen, Kosten und Aufwendungen, die in diesem Zusammenhang entstehen, frei. Der Kunde übernimmt die
alleinige Verantwortung für etwaige Strafen, Bußgelder oder sonstige Sanktionen.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich, die andup vor Beginn der Dienstleistung über alle relevanten Sicherheitsvorschriften und spezifischen Anforderungen

am jeweiligen Drehort zu informieren. Die andup wird die ihr mitgeteilten Sicherheitsvorschriften im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistun-
gen beachten, übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Versäumnisse des Kunden bei der Einhaltung dieser Vorschriften.

11. Einverständniserklärung
11.1. Der Kunde versichert und garantiert, dass für alle abgebildeten Personen und Objekte, die im Rahmen der Leistungserbringung durch die andup

aufgenommen werden, die erforderlichen Zustimmungen und Einverständniserklärungen vorliegen, um diese Aufnahmen im vorgesehenen Rah-
men verwenden zu dürfen. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmensmitarbeiter, sowie für Objekte und deren Eigen-
tümer.

11.2. Der Kunde übernimmt ausdrücklich die alleinige Haftung für die ordnungsgemäße Einholung aller erforderlichen Zustimmungen, Einverständ-
niserklärungen und Rechte zur Nutzung der abgebildeten Personen und Objekte. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass

keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte an den abgebildeten Personen oder Objekten,
verletzt werden.
11.3. Die andup haftet nicht für etwaige Ansprüche, die sich aus der Verwendung der erstellten Aufnahmen (sowohl Bild- als auch Videoaufnahmen)

oder der fehlenden Zustimmung von abgebildeten Personen oder Eigentümern von Objekten ergeben. Sollte es zu rechtlichen Auseinanderset-
zungen, Ansprüchen oder Schadensersatzforderungen aufgrund der fehlenden Einwilligung von abgebildeten Personen oder Objekten kommen,

stellt der Kunde die andup von allen entsprechenden Ansprüchen, Kosten und Schadensersatzforderungen frei. Der Kunde hält die andup dies-
bezüglich vollkommen schad- und klaglos.

11.4. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Bearbeitung, Veröffentlichung und sonstige Verwertung der erstellten Aufnahmen in allen Medien in
der Form und dem Umfang, den der Kunde festlegt.
12. Haftungsausschluss bei der Nutzung von Musik
12.1. Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch die andup steht es dieser frei, Musik aus verschiedenen Quellen, einschließlich der auf den
derzeit bekannten Social-Media-Kanälen wie bspw TikTok, Meta, LinkedIn, Snapchat, Pinterest, verfügbaren Musikbibliothek, zu verwenden. Die
andup wird vor der Verwendung dieser Musik etwaige Lizenzrechte sorgfältig prüfen.

andup social media GmbH
Bischofstraße 5
A-4020 Linz

+43 660 4712650
office@and-up.at
and-up.at

12.2. Die andup haftet diesbezüglich jedoch nur für den Fall, dass in Zusammenhang mit der Verwendung nichtlizensierter Musik durch die andup
ein Schaden für den Kunden (bspw. Strafzahlungen) grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist

mit dem Honorar, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Die andup haftet jedoch nicht für den Ersatz von Schäden (Sach-
schäden und bloße Vermögensschäden), die in diesem Zusammenhang verursacht werden für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden

fahrlässig herbeigeführt wurde.
12.3. Der Kunde ist verpflichtet, sofern er selbst bestimmte Musikstücke wünscht, sicherzustellen, dass alle verwendeten Musikstücke, die nicht aus der
von der andup bereitgestellten Musikbibliothek stammen oder nicht klar zur gewerblichen Nutzung lizenziert sind, ordnungsgemäß lizenziert sind.
Die andup haftet nicht für etwaige rechtliche oder finanzielle Folgen, die sich aus der Nutzung von nicht lizenzierten Musikstücken, die der Kunde
zur Verfügung gestellt hat, ergeben. Der Kunde hat die andup diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
12.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sofern er selbst bestimme Bilder, Grafiken und/oder ein bestimmtes Videomaterial wünscht, sicherzustellen,

dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Bilder, Grafiken, Videomaterialien, die nicht von der andup zur Verfügung gestellt werden, ordnungs-
gemäß lizenziert sind und der Kunde über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. Die andup haftet nicht für etwaige recht-
liche oder finanzielle Folgen, die sich aus der Nutzung von Bilder, Grafiken, Videomaterialien, für welche der Kunde nicht über die erforderlichen

Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, ergeben. Der Kunde hat die andup diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
13. Urheberrechte, Verwertungsrechte

13.1. Das Werk wird aufgrund eines vom Kunden akzeptierten Video- und Filmkonzeptes hergestellt. Die andup verfügt gemäß § 38 Urheberrechtsge-
setz (UrhG) über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-,

Verbreitungs-, Sende-, Ausführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von der andup verwaltet werden. Die
Rohdaten verbleiben stets bei der andup. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Rohdaten.

13.2. Urheber des Werkes ist die andup. Das von der andup geschaffene Werk darf vom Kunden sohin nicht inhaltlich oder redaktionell verändert wer-
den. Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) bei der andup.

13.3. Der Kunde erhält von der andup das einfache, persönliche und nicht übertragbare, geografisch unbeschränkte Recht zur Nutzung, insbesondere
zur Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung des von der andup erstellten Werkes zu eigenen kommerziellen Zwecken. Dem Kunden ist daher
die öffentliche Wiedergabe, das Einstellen des Werkes ins Internet oder in ein Firmennetzwerk, sowie jede sonstige Nutzung ausschließlich zu
eigenen kommerziellen Zwecken gestattet.
14. Datenschutz
14.1. Die andup verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer,
EMailadresse, etc. unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ihrer Datenschutzerklärung.
15. Honorar/Fälligkeit/Rechnungslegung
15.1. Die andup erhält vom Kunden für ihre Leistungen den vertraglich vereinbarten Preis. Die andup ist grundsätzlich berechtigt, dem Arbeitsfortschritt
entsprechend Zwischenrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen.
15.2. Sofern keine anderslautende Vereinbarung im Zuge der Leistungserbringung zwischen der andup und dem Kunden getroffen wird, ist
der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Preis entsprechend den schriftlich getroffenen Zahlungsvereinbarungen zwischen dem
Kunden und der andup zur Zahlung fällig.
15.3. Die andup hat eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen auszustellen.
15.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist die andup von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die
Geltendmachung aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche – zum Beispiel der Zahlung des gesamten ausstehenden Honorars für
die vereinbarte gesamte Leistung, unabhängig vom tatsächlich erbrachten Anteil – wird dadurch aber nicht berührt.
15.5. Alle Leistungen von der andup, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, und dem Kunden vorab mitgeteilt wurden,
werden gesondert entlohnt. Anfallende Barauslagen, Spesen, etc. sind gegen Rechnungslegung von der andup vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

15.6. Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Verträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Entgelte für den ursprüng-
lichen Vertrag zur Folge.

15.7. Alle Beträge sind netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ohne Abzug auf das bekannt gegebene Konto von der andup
zahlbar.

andup social media GmbH
Bischofstraße 5
A-4020 Linz

+43 660 4712650
office@and-up.at
and-up.at

15.8. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet
sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzuges, der andup die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden

Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungs-
kosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

15.9. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist die andup berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge
erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen.

15.10. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die in die Sphäre des Kunden fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzei-
tigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die andup, so behält die andup den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Preises.

15.11. Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber der andup ist ausgeschlossen.
16. Vorzeitige Vertragsauflösung
16.1. Die andup ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem
Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der andup weder Vorauszahlungen leistet noch
vor Leistung durch die andup eine taugliche Sicherheit leistet.
16.2. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde dennoch
vom Vertrag zurück, so bedarf dieser, um rechtswirksam zu werden, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der andup.
17. Abwerbeverbot
17.1. Es ist dem Kunden nicht gestattet, MitarbeiterInnen der andup für den eigenen Betrieb oder für ein anderes Unternehmen abzuwerben. Dies
gilt während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der andup und darüber hinaus über die Dauer von sechs Monaten nach Beendigung des
Vertrages.
17.2. Bei Zuwiderhandlung seitens des Kunden wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000,00 je abgeworbener Person vereinbart. In Bezug auf die
Vertragsstrafe wird das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.
18. Schlussbestimmungen

18.1. Diese AGB sowie die zwischen der andup und dem Kunden aufgrund dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichi-
schem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts bzw sonstiger Verweisungsnormen.

18.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der andup und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrags-
verhältnis wird ausschließlich das für den Sitz der andup sachlich zuständige Gericht vereinbart.

18.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

18.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Formerfor-
dernisses.

18.5. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies

die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksa-
me, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechts-
wirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.